Ladeparks, Batteriespeicher, PV-Anlagen, Elektrolyseure sowie Kälte- und Wärmeanlagen mit einer Leistung ≥ 135kW sind als signifikante Netznutzer (SNN) definiert und müssen besondere Auflagen erfüllen. Diese stehen im Einklang mit SOGL (System Operation Guideline) sowie VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N4110. SNN-Anlagen tauschen über einen SNN-Schrank Daten mit dem Netzbetreiber aus. Details hierzu finden sich für
- Erzeugung und Speicher unter Technische Anforderungen Erzeugungsanlagen
- Lasten z.B. Ladeparks unter Technische Anforderungen Verbrauchsanlagen
Nähere Informationen zum Netzzugangsprozess finden Sie auf dieser Seite.
Die Zuständigkeit der e-netze allgäu erstreckt sich auf Netzanschlüsse der Netzebenen 5 bis 7 im betreuten Verteilernetz.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verteilernetz der e-netze allgäu an das österreichische Übertragungsnetz angebunden ist und sich somit in der Regelzone der Austrian Power Grid – APG befindet. In der Regelzone der APG gelten die Bilanzierungsregeln der österreichischen Regulierungsbehörde E-Control.
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Prozessablauf Netzanschluss an Mittelspannung
Zur Realisierung eines Netzanschlusses sind folgende Schritte maßgeblich und werden in der veröffentlichten Reihenfolge abgehandelt.
- Anschlussanfrage: Kunde sendet folgende Dokumente via E-Mail an: anmeldung@e-netzeallgaeu.de
- E1 – Antragstellung für Netzanschlüsse (Mittelspannung)
- Detaillierter Lageplan mit eingezeichneten Betriebsmitteln und Flurstücksnummer
- Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
- Grundbuchauszug zum Nachweis des Grundstückseigentümers
- E2 – Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
- E8 – Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers - Mittelspannung
- Für Batteriespeicher: Eigenerklärung, ob Speicher als grüner oder grauer Speicher betrieben wird.
- Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Nur Anfragen mit vollständigen Unterlagen werden durch den Netzbetreiber bearbeitet. Bekanntgabe des Netzanschlusspunktes sowie der aktuell verfügbaren Leistung am Netzanschlusspunkt, jedoch ohne Leistungsreservierung.
- Kunde übermittelt zumindest eines der folgenden Dokumente als Ernsthaftigkeitsnachweis:
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 30 Abs.2 Bau GB
- Positiver Bauvorbescheid gem. Art. 71 BayBO
- Eingangsbestätigung des vollständigen Bauantrags gem. BayBO bzw. BauGB
- Baugenehmigung gem. BayBO bzw. BauGB
- Bestätigung einer baurechtlich genehmigungsfreien Anlage durch Gemeinde od. Landratsamt
- Netzbetreiber erstellt einen Netzzugangsvertrag
- Unterzeichnung und Retournierung des Netzzugangsvertrags durch den Kunden
- Elektrische Leistung wird durch Netzbetreiber zeitlich begrenzt reserviert gemäß Netzzugangsvertrag
- Bestellung des SNN-Schranks durch den Kunden beim Netzbetreiber
- Installation des SNN-Schranks durch den Kunden
- Übermittlung der Nachweis-Dokumente durch den ausführenden Elektriker an anmeldung@e-netzeallgaeu.de.
Dies sind:- Fotodokumentation der Installationen
- Wechselrichter-Report, Datenblatt der Energieerzeugungsanlage, Dokumentation des Entkupplungsschutzes, Netzanschlussmeldung
- Dokumentation der vollständigen Funktionalität via Nachweisdokument für SNN-Anlagen zur Erlangung der vorübergehenden Betriebserlaubnis (VBE)
- Für PV-Anlagen: Eigenerklärung laut §48 EEG durch den Kunden
- Einbindung in das Leitsystem durch den Netzbetreiber
- Erstprüfung des Fernzugriffs auf die SNN-Anlage durch den Netzbetreiber
- Nach positiver Erstprüfung erfolgt Prüfung und Endabnahme durch den Netzbetreiber vor Ort
- Bei positiver Endabnahme Erhalt einer vorübergehenden Betriebserlaubnis (12 Monate)
- Erteilung der dauerhaften Betriebserlaubnis durch den Netzbetreiber nach vollständiger Umsetzung aller Technische Anforderungen für SNN-Anlagen.
- Reservierung der elektrischen Leistung ist durch Kunde einmalig verlängerbar. Dazu ist ein weiterer Umsetzungsfortschritt nachzuweisen. Dies kann z.B. durch Übermittlung eines der folgenden Dokumente erfolgen.
- B-Plan Satzungsbeschluss
- Baugenehmigung gem. BayBO bzw. BauGB
- Nachweis eines bereits erfolgten Errichtungsbeginns
- Lieferbestätigung des Lieferanten für die angefragte Anlage inklusive eines Liefertermins.