Netzbetrieb

Elektrische Anlagen ≥ 135kW

Ladeparks, Batteriespeicher, PV-Anlagen, Elektrolyseure sowie Kälte- und Wärmeanlagen mit einer Leistung ≥ 135kW sind als signifikante Netznutzer (SNN) definiert und müssen besondere Auflagen erfüllen. Diese stehen im Einklang mit SOGL (System Operation Guideline) sowie VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N4110. SNN-Anlagen tauschen über einen SNN-Schrank Daten mit dem Netzbetreiber aus. Details hierzu finden sich für

Nähere Informationen zum Netzzugangsprozess finden Sie auf dieser Seite.

Die Zuständigkeit der e-netze allgäu erstreckt sich auf Netzanschlüsse der Netzebenen 5 bis 7 im betreuten Verteilernetz.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verteilernetz der e-netze allgäu an das österreichische Übertragungsnetz angebunden ist und sich somit in der Regelzone der Austrian Power Grid – APG befindet. In der Regelzone der APG gelten die Bilanzierungsregeln der österreichischen Regulierungsbehörde E-Control.

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Prozessablauf Netzanschluss an Mittelspannung

Zur Realisierung eines Netzanschlusses sind folgende Schritte maßgeblich und werden in der veröffentlichten Reihenfolge abgehandelt.

  • Anschlussanfrage: Kunde sendet folgende Dokumente via E-Mail an: anmeldung@e-netzeallgaeu.de
    • E1 – Antragstellung für Netzanschlüsse (Mittelspannung)
    • Detaillierter Lageplan mit eingezeichneten Betriebsmitteln und Flurstücksnummer
    • Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
    • Grundbuchauszug zum Nachweis des Grundstückseigentümers
    • E2 – Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
    • E8 – Datenblatt einer Erzeugungsanlage/eines Speichers - Mittelspannung
    • Für Batteriespeicher: Eigenerklärung, ob Speicher als grüner oder grauer Speicher betrieben wird.
       
  • Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen. Nur Anfragen mit vollständigen Unterlagen werden durch den Netzbetreiber bearbeitet. Bekanntgabe des Netzanschlusspunktes sowie der aktuell verfügbaren Leistung am Netzanschlusspunkt, jedoch ohne Leistungsreservierung.
     
  • Kunde übermittelt zumindest eines der folgenden Dokumente als Ernsthaftigkeitsnachweis:
    • Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 30 Abs.2 Bau GB
    • Positiver Bauvorbescheid gem. Art. 71 BayBO
    • Eingangsbestätigung des vollständigen Bauantrags gem. BayBO bzw. BauGB
    • Baugenehmigung gem. BayBO bzw. BauGB
    • Bestätigung einer baurechtlich genehmigungsfreien Anlage durch Gemeinde od. Landratsamt
       
  • Netzbetreiber erstellt einen Netzzugangsvertrag
  • Unterzeichnung und Retournierung des Netzzugangsvertrags durch den Kunden
  • Elektrische Leistung wird durch Netzbetreiber zeitlich begrenzt reserviert gemäß Netzzugangsvertrag
  • Bestellung des SNN-Schranks durch den Kunden beim Netzbetreiber
  • Installation des SNN-Schranks durch den Kunden
  • Übermittlung der Nachweis-Dokumente durch den ausführenden Elektriker an anmeldung@e-netzeallgaeu.de.
    Dies sind:
    • Fotodokumentation der Installationen
    • Wechselrichter-Report, Datenblatt der Energieerzeugungsanlage, Dokumentation des Entkupplungsschutzes, Netzanschlussmeldung
    • Dokumentation der vollständigen Funktionalität via Nachweisdokument für SNN-Anlagen zur Erlangung der vorübergehenden Betriebserlaubnis (VBE)
       
  • Für PV-Anlagen: Eigenerklärung laut §48 EEG durch den Kunden
  • Einbindung in das Leitsystem durch den Netzbetreiber
  • Erstprüfung des Fernzugriffs auf die SNN-Anlage durch den Netzbetreiber
  • Nach positiver Erstprüfung erfolgt Prüfung und Endabnahme durch den Netzbetreiber vor Ort
  • Bei positiver Endabnahme Erhalt einer vorübergehenden Betriebserlaubnis (12 Monate)
  • Erteilung der dauerhaften Betriebserlaubnis durch den Netzbetreiber nach vollständiger Umsetzung aller Technische Anforderungen für SNN-Anlagen.

 


 

  • Reservierung der elektrischen Leistung ist durch Kunde einmalig verlängerbar. Dazu ist ein weiterer Umsetzungsfortschritt nachzuweisen. Dies kann z.B. durch Übermittlung eines der folgenden Dokumente erfolgen.
    • B-Plan Satzungsbeschluss
    • Baugenehmigung gem. BayBO bzw. BauGB
    • Nachweis eines bereits erfolgten Errichtungsbeginns
    • Lieferbestätigung des Lieferanten für die angefragte Anlage inklusive eines Liefertermins.