Netzbetreiber

Anmeldeverfahren Erzeugungsanlagen größer 100 kW / 100 kWp am Mittelspannungsnetz

Ob eine Einspeiseanlage in unser Verteilnetz ohne vorherige Netzverstärkung im gewünschten Umfang möglich ist, muss vor der Montage geprüft werden.

Zur Anmeldung senden Sie bitte folgende Formulare an die

Elektrizitätsnetze Allgäu GmbH (kurz: e-netze allgäu)
Sedanstraße 19
88161 Lindenberg

E-Mail: anmeldung@e-netzeallgaeu.de

Nach erfolgter Überprüfung wird der Anlagenbetreiber über das Ergebnis informiert.

  • E.1 Antragstellung für Netzanschlüsse in der Mittelspannung
    (vollständig ausgefüllt)
  • E.2 Datenblatt zur Beurteilung der Netzrückwirkungen
    (vollständig ausgefüllt mit Unterschrift oder mit Vorlage einer Vollmacht)
  • E.4 Errichtungsplanung
    (Nur nötig, wenn eine neue Übergabestation gebaut wird)
  • E.5 Inbetriebsetzungsauftrag
    (für die neue Übergabestation)
  • E.8 Datenblatt einer Erzeugungsanlage / eines Speichers
    (inklusive der erforderlichen Schalt- und Übersichtspläne)
  • Schaltplan, der die Einbindung des Smart Grid-Schrankes beinhaltet
    (der Smart Grid-Schrank wird von uns zu einem Fixpreis von € 6.500,- geliefert)
  • Messkonzept
    (bei mehreren Einspeiseanlagen)
  • Netzzugangsvertrag
    (Nachdem alle technischen Details geklärt sind, erhält der Anlagenbetreiber den Netzzugangsvertrag)

 

Inbetriebnahme

Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage erfolgt entsprechend den Vorgaben der VDE-AR-N 4105/4110

Zur Inbetriebnahme werden der e-netze allgäu folgende Unterlagen übermittelt:

  • E.10 / E.11 Inbetriebsetzungsprotokoll und Inbetriebsetzungserklärung
    (vollständig ausgefüllt und unterschrieben - ist auch zugleich der Auftrag zum Zählerwechsel)
  • Dokumentation (Report) der Wechselrichter-/Entkupplungsschutzparametern
    (insbesondere der Blindleistungsregelstrategie)
    Für Anlagen > 135kW gilt die VDE AR-N 4105, ab einer Leistung von 135kW gilt die VDE AR-N 4110
    Dies gilt ebenso für AC-Speichersysteme. Diese Dokumentation muss Informationen zur Identifikation der betreffenden Geräte enthalten.
  • Prüfprotokoll des Zentralen Entkupplungsschutzes
    Gemessene Werte, im Protokoll muss auch das Prüfgerät angegeben werden
  • Registrierungsbestätigung des Markstammdatenregisters
    Erzeugungsanlagen und Batteriespeicher müssen innerhalb von einem Monat nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de gemeldet werden.
  • E.15 Anlagenzertifikat
    (nach Vorlage des Anlagenzertifikates und aller anderen Unterlagen wird die endgültige Betriebserlaubnis für die Erzeugungsanlage erteilt)

Nach Inbetriebnahme sendet die e-netze allgäu ein Begrüßungsschreiben mit allen vergütungsrelevanten Daten zu. Hierbei sind folgende Formulare des Anlagenbetreibers selbst (ohne Vollmacht) auszufüllen und zu unterschreiben:

  • Erklärung zur Umsatzsteuer und Bankverbindung
  • Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten und zu EU-Rückforderungsansprüchen
    (gilt für alle Anlagenbetreiber, nicht nur für Unternehmen)

Ohne Vollständigkeit aller Unterlagen können keine Einspeisevergütungen geleistet werden. Anlagen, die den störungsfreien und sicheren Netzbetrieb gefährden können, dürfen nicht an das Netz angeschlossen werden.

Anlagen dürfen nur nach Rücksprache mit uns in Betrieb genommen werden.

 

Anlagenerweiterung

Jede Anlagenerweiterung ist mit dem oben genannten Verfahren bei uns anzumelden.