Messstellenbetreiber

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Die Elektrizitätsnetze Allgäu GmbH bereitet sich aktuell auf einen Rollout intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen in ihrem Netzgebiet nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes vor. Die Elektrizitätsnetze Allgäu GmbH übernimmt gemäß § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger, soweit nicht ein Dritter diesen nach den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt im Downloadbereich.

 

Rücksendeadresse für demontierte Zähler des grundzuständigen Messstellenbetreibers:
Elektrizitätsnetze Allgäu GmbH
z.H. Herrn Lichtenberger
Sedanstraße 19
88161 Lindenberg im Allgäu
 

Messstellen-Betreiberrahmenvertrag

Bitte senden Sie den unterfertigten Vertrag per Mail an mako@e-netzeallgaeu.de

   

   

Für Rückfragen

Vereinbarung für Energieservice-Anbieter

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen bietet die e-netze allgäu entsprechende Zusatzleistungen gemäß § 34 Abs. 2 und 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) an. Für deren Einrichtung ist nachfolgender „Rahmenvertrag MSB Zusatzleistungen“ zu vervollständigen und unterfertigt an die e-netze allgäu zu übermitteln (mako@e-netzeallgaeu.de). Ebenso ist die Einwilligungserklärung und EDI-Vereinbarung – sofern noch nicht vorhanden – abzuschließen.