Messstellenbetreiber

Intelligentes Messsystem

Ein intelligentes Messsystem ist eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Dieses digitale Messgerät kann, nach einmaliger Montage im Verteilerkasten, den Stromverbrauch in einem bestimmten Zeitintervall (z. B. viertelstündlich) digital erfassen. Diese Messwerte werden dann einmal am Tag über das Gateway an den grundzuständigen Messstellenbetreiber weitergeleitet. Somit fällt die manuelle Ablesung vor Ort weg.

Das deutsche Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht vor, dass alle Stromkunden mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr, Erzeugungsanlagenbetreiber mit einer installierten Leistung größer 7 Kilowatt und Letztverbraucher, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht mit einem zeitgemäßen, digitalen Stromzähler ausgestattet werden. Demgemäß ist die e-netze allgäu GmbH verpflichtet künftig alle alten Stromzähler in ihrem Netzgebiet gegen ein gesetzlich vorgesehenes, intelligentes Messsystem umzutauschen.

Die Einführung von intelligenten Messsystemen (iMsys) ist ein wichtiger Beitrag zur Energiewende. Die Bundesregierung verspricht sich hiervon Vorteile sowohl für die Endkunden als auch für das gesamte Energiesystem. Für unsere Kunden persönlich bedeutet das insbesondere eine bessere Veranschaulichung und die Möglichkeit der Optimierung ihres Stromverbrauchs.

Smartmeter

Die e-netzte allgäu GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber informieren den Kunden mindestens drei Monate vor dem Umbau auf die digitale Messtechnik schriftlich. Zur genauen Terminvereinbarung setzen wir uns rund 2 Wochen vor dem Tausch erneut mit den Kunden in Verbindung.

Als kommunales Unternehmen ist es der e-netze allgäu GmbH ein besonderes Anliegen, die Daten unserer Kunden zu schützen. Die gesetzliche Grundlage mit hohen Anforderungen bildet hierbei das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft kontinuierlich Informationen von Herstellern und Anwendern über bekanntgewordene Sicherheitslücken. Die kontinuierliche Fortentwicklung des Schutzprofils für intelligente Messsysteme gewährleistet auch in Zukunft ein hohes Sicherheitsniveau. Bereits im Einsatz befindliche intelligente Messsysteme werden fortlaufend aktualisiert.

 

Ein intelligentes Messsystem ist eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt. Umgangssprachlich ist dieses Messsystem auch unter Smart Meter bekannt.

Die Umrüstung auf intelligente Messsysteme bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende.

Die Umstellung von konventionellen Energieträgern auf erneuerbare Energien fordert in Zukunft ein höheres Maß an Kommunikation zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Intelligente Messsysteme helfen die Datenverfügbarkeit und Steuerbarkeit zu realisieren. Somit ist der Wechsel der Zählertechnologie ein weiterer Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende. Gesetzliche Grundlage dafür bildet das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).

Ein Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems, die eine oder mehrere moderne Messeinrichtungen und weitere technische Einrichtungen wie insbesondere Erzeugungsanlagen sicher in ein Kommunikationsnetz einbinden kann und über Funktionalitäten zur Erfassung, Verarbeitung und Versendung von Daten verfügt.
Entsprechend dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind Kunden nach bestimmten Verbrauchs- und Erzeugergruppen verpflichtend auf intelligente Messsysteme umzurüsten. Kunden, welche vom gesetzlich vorgeschriebenen Umbau betroffen sind, werden als „gesetzlicher Pflichteinbaufall“ bezeichnet. Eine Möglichkeit für den Kunden den Einbau abzulehnen, besteht nicht.

 

Intelligente Messsysteme erhalten:

  • Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch größer 6.000 kWh
  • Erzeugungsanlagenbetreiber mit einer installierten Leistung größer 7 kW
  • Letztverbraucher mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht. Zum Beispiel: Wärmepumpen, Wallboxen, usw.
  • Optional ab 2020: Verbraucher kleiner 6.000 kWh pro Jahr und Erzeugungsanlagenbetreiber mit einer installierten Leistung kleiner 7 kW
Intelligente Messsysteme erheben im Standard alle 15 Minuten den Stromverbrauch. Auf Wunsch können zusätzliche Messwerte erhoben werden. Bei intelligenten Messsystemen werden die erhobenen Messwerte einmal am Tag über das Gateway an den grundzuständigen Messstellenbetreiber übertragen. Somit entfallen, aufgrund der Fernauslesbarkeit, die Vor-Ort-Termine.
Als Grundvoraussetzung gilt immer die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit. Das Messstellenbetriebsgesetz regelt nach strengen Vorgaben die Weitergabe von Daten ausschließlich an berechtigte Stellen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messdaten dürfen nur zur Erfüllung bestimmter, gesetzlich definierter Zwecke oder mit Einwilligung des Anschlussnutzers erfolgen.

Die Daten werden von dem verantwortlichen Betreiber der Messungen, dem sogenannten Messstellenbetreiber verwaltet.

Als kommunales Unternehmen ist es der Elektrizitätsnetze Allgäu GmbH ein besonderes Anliegen, die Daten unserer Bürger zu schützen. Die gesetzliche Grundlage mit hohen Anforderungen bildet hierbei das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft kontinuierlich Informationen von Herstellern und Anwendern über bekanntgewordene Sicherheitslücken.

Die kontinuierliche Fortentwicklung des Schutzprofils für intelligente Messsysteme gewährleistet auch in Zukunft ein hohes Sicherheitsniveau. Bereits im Einsatz befindliche intelligente Messsysteme werden fortlaufend aktualisiert.

Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standard- leistungen mit den Messentgelten abgedeckt.
Für die Kunden von intelligenten Messsystemen gelten abhängig vom jährlichen Stromverbrauch bzw. der Leistungsgröße der dezentralen Erzeugungsanlage unterschiedliche Messentgelte. Bei den Messentgelten für intelligente Messsysteme sind die Kosten für die moderne Messeinrichtung bereits enthalten.

Die Verrechnung des Messstellenbetreibers erfolgt wie gewohnt über den Lieferanten, sofern mit diesem nichts anderes vereinbart wurde.

Die Elektrizitätsnetze Allgäu GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber informieren den Kunden mindestens drei Monate vor dem Umbau auf die digitale Messtechnik schriftlich. Zwei bis drei Wochen vor dem Wechsel werden wir uns erneut mit den Kunden in Verbindung setzen, um einen konkreten Termin zu vereinbaren.
Der Kunde hat keinerlei Verpflichtung, sich im Vorfeld um den Einbau der neuen Messeinrichtung zu kümmern. Die Elektrizitätsnetze Allgäu GmbH geht als verantwortlicher Messstellenbetreiber frühzeitig auf den Kunden zu und informieren ihn ausführlich.