Das deutsche Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht vor, dass alle Stromkunden mit einem Verbrauch von weniger als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr und alle Erzeugungsanlagenbetreiber mit einer installierten Leistung kleiner 7 Kilowatt einen neuen, digitalen Stromzähler erhalten. Deshalb ist die e-netze allgäu GmbH verpflichtet künftig alle alten Stromzähler in ihrem Netzgebiet gegen eine gesetzlich vorgesehene, moderne Messeinrichtung umzutauschen. Ziel dieser Maßnahme ist es noch mehr Transparenz zu schaffen und all unsere Kunden einen noch besserer Überblick über den Stromverbrauch zu ermöglichen.
Der neue Zähler (auch moderne Messeinrichtung mME genannt) speichert die Verbrauchswerte und ermöglicht direkt am Display einen Überblick über den aktuellen Zählerstand und die aktuelle Leistung aller eingeschalteter Elektrogeräte. Darüber hinaus können zukünftig ab Tagesdatum die detaillierten Verbrauchswerte der letzten 7 Tage, 30 Tage und 365 Tage abgefragt werden. Die moderne Messeinrichtung verfügt über keine Kommunikationseinrichtung und ist weder mit dem Messstellenbetreiber, noch mit dem Netzbetreiber oder Energielieferanten verbunden.
Der Wechsel des Stromzählers wird von einem unserer erfahrenen Monteure durchgeführt. Die e-netzte allgäu GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber informieren den Kunden mindestens drei Monate vor dem Umbau auf die digitale Messtechnik schriftlich. Zur genauen Terminvereinbarung setzen wir uns rund 2 Wochen vor dem Tausch erneut mit den Kunden in Verbindung.
Die e-netze allgäu GmbH und der Gesetzgeber gewähren auch weiterhin die höchsten Standards bei Sicherheit und Datenschutz. Das Prozedere zur jährlichen Abrechnung bleibt für die Kunden selbstverständlich wie gewohnt.
Die Umstellung von konventionellen Energieträgern auf erneuerbare Energien fordert in Zukunft ein höheres Maß an Kommunikation zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Moderne Messeinrichtungen helfen die Datenverfügbarkeit und Steuerbarkeit zu realisieren. Somit ist der Wechsel der Zählertechnologie ein weiterer Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende. Gesetzliche Grundlage dafür bildet das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Moderne Messeinrichtungen erhalten:
- Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch kleiner 6.000 kWh
- Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung kleiner 7 kW
Die Verrechnung des Messstellenbetriebes erfolgt wie gewohnt über den Lieferanten, sofern mit diesem nichts anderes vereinbart wurde.