
Ob eine Einspeiseanlage in unser Verteilnetz ohne vorherige Netzverstärkung im gewünschten Umfang möglich ist, sollte möglichst frühzeitig geprüft werden.
- Anmeldung zum Netzanschluss
(vollständig ausgefüllt mit Unterschrift des Anschlussnehmers oder Vorlage einer Vollmacht des Elektrofachbetriebes) - E.1 Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
(vollständig ausgefüllt) - E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
(vollständig ausgefüllt mit Unterschrift oder mit Vorlage einer Vollmacht) - E.3 Datenblatt für Speicher
(falls ein Speicher geplant ist, bzw. die Anlage um einen Speicher erweitert wird) - Lageplan maßstabgerecht
(Gebäude gekennzeichnet mit Modulbelegung, Kennzeichnung des Standortes der Zähleranlage) - Schaltbild
(einpolige Darstellung Übersichtsschaltplan) - Messkonzept
(Auswahl aus den Messkonzepten für Erzeugungsanlagen)
Inbetriebnahme
Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage erfolgt entsprechend den Vorgaben der VDE-AR-N 4105,
Abschnitt 4.3. Hierzu muss der e-netze allgäu mindestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung ein
- Inbetriebsetzungsauftrag
(gleiches Formular "Anmeldung zum Netzanschluss")
vorliegen. Mit diesem Formular kann gleichzeitig die Montage oder der Wechsel von Zählern angefordert werden.
Zur Inbetriebnahme werden der e-netze allgäu folgende Unterlagen übermittelt:
- E.8 Inbetriebnahmeprotokoll
(vollständig ausgefüllt und unterschrieben) - Dokumentation (Report) der Wechselrichter-/ Entkupplungsschutzparametern
(insbesondere der Blindleistungsregelstrategie und ggf. der Leistungsbegrenzung gemäß EEG)
Dies gilt ebenso für AC-Speichersysteme. Diese Dokumentation muss Informationen zur Identifikation der betreffenden Geräte enhalten. - Registrierungsbestätigung des Markstammdatenregisters
Erzeugungsanlagen und Batteriespeicher müssen innerhalb von einem Monat nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de gemeldet werden.
Nach Inbetriebnahme sendet die e-netze allgäu ein Begrüßungsschreiben mit allen vergütungsrelevanten Daten zu. Hierbei sind folgende Formulare des Anlagenbetreibers selbst (ohne Vollmacht) auszufüllen und zu unterschreiben:
- Erklärung zur Umsatzsteuer und Bankverbindung
Ohne Vollständigkeit aller Unterlagen können keine Einspeisevergütungen geleistet werden. Anlagen, die den strörungsfreien und sicheren Netzbetrieb gefährden können, dürfen nicht an das Netz angeschlossen werden.
Anlagenerweiterung / Anlagenveränderung
Jede Anlagenerweiterung bzw. Anlagenänderung ist mit dem oben genannten Verfahren bei uns anzumelden.
Ihre Ansprechperson
